Au-Pair-Berlin.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7-Punkte

 

 

 

 

 

 

 

 

So komme ich zu meinem Au-Pair:
Das 7-Punkte-Programm

 

 

 

 

 

 

Das Interesse von jungen Ausländerinnen und Ausländern an einem Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland liegt im Wesentlichen darin, die Kenntnisse der deutschen Sprache zu vertiefen, eine fremde Kultur sowie Land und Leute kennen zu lernen.
Die BewerberInnen sind zwischen 18 und 27 Jahre alt und möchten meistens ein Jahr in Deutschland bleiben.
Grundgedanke des Au-Pair-Verhältnisses ist die Gegenseitigkeit; das heißt, dass der Aufenthalt zum Nutzen beider Parteien sein soll. Die Umgangssprache ist Deutsch.
Das Au-Pair hilft bei den anfallenden Hausarbeiten und insbesondere bei der Kinderbetreuung. Es ersetzt jedoch keine Arbeitskraft. Das Au-Pair-Verhältnis ist deshalb kein Arbeitsverhältnis. Die Mithilfe beträgt ca. 30 Wochenstunden dabei müssen mindestens 1 ½ zusammenhängende Tage in der Woche frei sein, weiter hat das Au-pair Anspruch auf vier freie Abende in der Woche. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
Dafür hat die Gastfamilie freie Unterkunft in einem eigenen Zimmer und die volle Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Das Au-Pair erhält aktuell ein Taschengeld in Höhe von 260,00 €. Des Weiteren hat das Au-Pair Anspruch darauf zum Besuch eines Sprachkurses freigestellt zu werden. Die Fahrtkosten zur Sprachschule und zurück sind von der Gastfamilie zu tragen.
Ab Juli 2013 hat das Au-Pair einen gesetzlichen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss zum Sprachkurs in Höhe von 50 €. Die Übernahme der Kosten für die An- und Abreise, sowie für zwischenzeitliche Rückfahrten ins Heimatland (Urlaub usw.) trägt das Au-Pair.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kann bei einer schweren Verfehlung oder bei schwerwiegende Umständen von beiden Parteinen sofort gelöst werden. Dies muss der Agentur unverzüglich angezeigt werden.
Wir empfehlen grundsätzlich, möglichst bald nach Ankunft des Au-Pair im voraus Art und Umfang der Tätigkeiten abzusprechen, insbesondere die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Festlegung der Freizeit, Zahlung des Taschengeldes, Benutzung des Telefons, Fernsehgeräts, Pkws etc. und evtl. Sonderwünsche des Au-Pairs bzw. der Gastfamilie. Sprechen Sie uns einfach an damit wir Ihnen nützliche Tipps für einen guten Start geben können.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Vorraussetzungen zur Vermittlung
Wenn Sie sich bei uns als Gastfamilie bewerben möchten, benötigen wir Folgendes von Ihnen:
· Die Vermittlungsvereinbarung von beiden Gasteltern unterschrieben.
· Den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen

  Familienprofil
· Einige Fotos Ihrer Familie
· Ein Schreiben, mit dem Sie sich als Familie vorstellen

 

 

 

 

 

 

2. Au-Pair-Bewerber zur Auswahl
Anhand Ihres Familienprofils (den beigefügten Vordruck bitte sorgfältig ausfüllen und umgehend an uns zurücksenden) werden wir Ihnen gezielt detaillierte Bewerbungen vorschlagen.
Wenn Sie ganz gezielte Wünsche bzgl. Kenntnisse, Herkunftsland, musischen, handwerklichen Fähigkeiten etc. des Bewerbers haben, werden wir unsere Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit unseren Partneragenturen und Vor-Ort-Vermittlern ausschöpfen, um Ihren Vorstellungen möglichst gerecht zu werden.
Sicherheitshalber raten wir Ihnen, einen oder mehrere Alternativkandidaten auszuwählen. Wir empfehlen Ihnen zur Entscheidungsfindung mit ihrer/ihrem zukünftigen Au-pair soweit möglich ein Telefongespräch zu führen, bei dem sowohl die Sprachkenntnisse als auch die Motivation des Au-Pairs sowie alle übrigen offenen Fragen geklärt werden

 

 

 

 

 

 

3. Vermittlungsgebühr – Visumsformalitäten – Anmeldung
Die Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich jeder interessierten Familie vorgelegt. Teilen Sie uns deshalb bitte baldmöglichst mit, für welches Au-Pair Sie sich entschieden haben.Sie erhalten das Formular Einladung/ Au-Pair-Vertrag. Dieser Vordruck ist von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden.
Jetzt wird die Vermittlungsgebühr fällig. Wir leiten nach deren Eingang die Einladung an die zuständige Stelle weiter. Das Au-Pair stellt in seinem Heimatland anhand der Einladung den Antrag auf Visum.

ACHTUNG: Hat Ihr Au-Pair sein Visum im Heimatland erhalten und ist in Deutschland angekommen, haben Sie als Gastfamilie die Pflicht, Ihr Au-Pair innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde anzumelden.
Das Au-Pair-Visum muss bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde auf ein Jahr verlängert werden. Die Kosten für das Ausstellen bzw. Verlängern des Au-Pair Visums betragen zur Zeit ca. 80,00 € und sind von der Gastfamilie zu tragen.
Umgehend nach Einreise und vor dem offiziellen Beschäftigungsbeginn müssen Sie und Ihr Au-Pair den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim zuständigen Arbeitsamt stellen (entfällt wenn das Au-Pair aus einem visapflichtigen Land einreist oder aus Schengen-Staaten bzw. Ländern die die Freizügigkeit in Deutschland beinhalten).

 

 

 

 

 

 

4. Versicherung
Als Gastfamilie sind Sie ferner verpflichtet, Ihr Au-Pair an dem ersten Tag hinsichtlich Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Sofern Sie die vorliegenden Unterlagen per Post erhalten, liegen die Versicherungsanträge für die entsprechenden Versicherungen bei.
Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen des Anbieters.

 

 

 

 

 

 

5. Sprachkursempfehlung und Kontakte zuwischen den Au-pairs
Wenn Sie eine Empfehlung für Sprachkurse für Ihr Au-Pair benötigen, sind wir gerne bereit, Ihnen Adressen und Termine mitzuteilen.
Wir sind gerne bereit, dem Au-Pair Adressen anderer Au-Pairs (auch aus seinem eigenen Land) zwecks Kontaktaufnahme mitzuteilen.
Als Begleitangebot bieten wir jährlich mehrere zum Teil auch agenturübergreifende Au-pair Treffen an. In Zusammenarbeit mit unserem Verband für Au-pair Agenturen der „Au-Pair Society e.V.“ bieten wir zudem verschiedene Veranstaltungen wie Au-pair-Treffen und Au-pair-Reisen an.

 

 

 

 

 

 

6. Ende des Aufenthaltes: was jetzt ?
Damit Ihnen keine Betreuungslücken entstehen bitten wir Sie uns schon vier Monate vor Ablauf des Au-Pair-Aufenthaltes darüber zu informieren, ob Sie an einer Folgevermittlung interessiert sind, da ein Visaverfahren in der Regel vier bis sechs Wochen dauert.

 

 

 

 

 

 

7. Beteiligung der Gastfamilie
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn die Agentur sich nicht regelmäßig telefonisch bei Ihnen nach dem Verlauf der Dinge erkundigt; Wir gehen davon aus, dass, sobald eine Frage oder Unsicherheit bei Ihnen aufkommt, Sie uns darüber informieren.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihrem Au-pair als Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen während des gesamten Aufenthalts zur Verfügung.
Es ist unser Wunsch und unser Bestreben, dass Sie als Gastfamilie mit dem von uns vermittelten Au-Pair zufrieden sind. Hierzu übersenden wir Ihnen vier Wochen nachdem Sie Ihr Au-pair aufgenommen haben einen Feedbackfragebogen zu.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home