Au-Pair-Berlin.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Au-Pair in Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

Was bedeutet Au Pair?
Sie m
öchten nach Deutschland oder ganz direkt nach Berlin, Land, Leute und Kultur kennen lernen? Eine neue Sprache lernen oder Ihre bisherigen Sprachkenntnisse vertiefen. Neue Freunde kennen lernen? Unvergessliche Eindrücke und Erfahrungen sammeln, die Ihnen später auch im Beruf weiterhelfen werden? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Au Pair bedeutet "auf Gegenseitigkeit" und kommt aus dem Französischen. Auch Ihre Gastfamilie lässt sich auf einen neuen Menschen mit all seinen fremden Sitten, Bräuchen und Gewohnheiten ein! Oft entstehen Freundschaften für das ganze Leben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Aufgaben als Au Pair
Sie entlasten Ihre Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Zu den Aufgaben gehören leichte Haushaltstätigkeiten wie Wäsche waschen und aufhängen, kleine Mahlzeiten für die Kinder zubereiten, die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen und abholen. Tisch decken, Abwasch und kleinere Einkäufe. Zwei mal pro Woche ist auch ein abendliches Babysitting möglich. Für gewöhnlich sind das ca. 6 Stunden pro Tag und bis zu 30 Stunden in der Woche.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Rechte
Sie bekommen Ihr eigenes möbliertes Zimmer, freie Vollverpflegung, Taschengeld und sind für die Dauer Ihres Au Pair Aufenthaltes in Deutschland kranken-, unfall-, und haftpflichtversichert. Ihnen stehen 1,5 freie Tage pro Woche zu sowie die Möglichkeit, eine Sprachschule zu besuchen. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr stehen Ihnen 4 Wochen, bei einem halben Jahr 2 Wochen Urlaub zu. Als Ausgleich erhalten Sie ein fest vereinbartes monatliches Taschengeld in Höhe von mindestens 260,- EUR
.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dauer des Aufenthalts
In der Regel bleiben Sie zwölf Monate bei Ihrer Gastfamilie. Es ist aber auch ein sechsmonatiger Aufenthalt möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer kann ein Au Pair werden?
Jede junge Frau und jeder junge Mann im Alter von 18 bis 24 Jahren! Sie müssen mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen (Level A1), Erfahrung in der Kinderbetreuung nachweisen können und gesund sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer darf ein Au Pair beschäftigen?
Jede Familie darf Sie als Au Pair einstellen. Die Bundesanstalt für Arbeit zählt dazu jedes Ehepaar mit Kind sowie unverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt. Die Umgangssprache in der Familie muss Deutsch sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Was für Kosten kommen auf mich zu?
An- und Abreise tragen Sie selbst. Wenn Sie mit Ihrer Gastfamilie in den Urlaub fahren, dann trägt die Familie die Kosten. Fahren Sie alleine in den Urlaub tragen Sie die Reisekosten. Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss von 50,- EUR. Für unseren Service zahlen Sie übrigens gar nichts!

 

 

 

 

 

 

 

 

Was passiert, wenn man sich nicht versteht?
Sollte es zu Problemen kommen, keine Angst! Wir sind für Sie da. Sprechen Sie mit uns. Wir möchten dass Sie sich wohlfühlen in Deutschland. Auch wenn es manchmal schwer ist, seine gewohnte Umgebung für einen längeren Zeitraum zu verlassen, Ihre Gastfamilie ist froh über Ihre Hilfe. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, da Sie sonst nur im gegenseitigem Einvernehmen das Au Pair Verhältnis lösen können. Bei einem schwerwiegendem Grund kann aber auch fristlos gekündigt werden. Aber wie gesagt: Sprechen Sie mit uns, bevor man sich nicht mehr versteht.

 

 

 

 

 

 

Au-Pair Antrag zum downloaden

 

Was muß ich tun, wenn ich als Au Pair nach Berlin möchte?
Schön, dass Sie sich entschieden haben, nach Deutschland oder Berlin zu kommen, um Land, Leute und Kultur kennen zu lernen und Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern! Füllen Sie den Antrag aus, den Sie sich hier herunterladen können.
Wenn Sie aus einem EU-Land kommen melden Sie sich nach der Ankunft direkt beim Einwohnermeldeamt an und beantragen Sie die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern müssen zusätzlich vor Ihrer Abreise einen Sichtvermerk beim nächsten deutschen Konsulat beantragen, um eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu bekommen. In Deutschland angekommen muss das Visum dann noch bei der Ausländerbehörde verlängert werden. Ihre Gastfamilie und Au Pair Berlin helfen Ihnen dabei gerne.

 

 

 

 

Wir schicken Ihnen den Antrag auch gern per Post zu.
Bitte hier klicken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Stand 15.12.06

 

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