Au-Pair-Berlin.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AGB

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

1)  Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und unserer Agentur und dem Au-pair-Vertrag grundsätzlich als Anlage beigefügt..

2)  Die der Gastfamilie überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung der betreffenden Au pairs darf nur über unsere Agentur erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision zu zahlen. Nicht mehr benötigte Au-pair-Unterlagen sind umgehend an die Agentur zurückzusenden.

3)  Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.

4) Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision.
     a)  Die Gebühr wird erst fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist,
          d.h.: sobald das Au pair den Visaantrag zum Aufenthalt in der Gastfamilie gestellt
          hat. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die
          Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das
          Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
          Unabhängig davon steht die Au-pair-Agentur sowohl der Gastfamilie wie auch dem
          Au pair während des gesamten Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite und betreut
          das Au-pair-Verhältnis.
     b)  Sollte die Gastfamilie nach erfolgter Visabeantragung vom Vermittlungsauftrag
          zurücktreten, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 220,-- Euro fällig.
     c)  Tritt die Familie von dem Vermittlungsauftrag zurück bevor sie sich für ein Au pair
          entschieden hat, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt.

5)  Sollte das eingeladene Au pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Au-pair-Stelle nicht antreten, erhält die Gastfamilie ohne weitere Kosten erneut ein Au pair entweder aus dem Ausland oder Inland (Wechslerin) vermittelt. Eine Rückerstattung der Vermittlungsgebühr ist nicht möglich.

6)  Die Gastfamilie hat einen Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung aus dem Ausland oder Innland (Wechslerin) wenn sich innerhalb der ersten vier Wochen herausstellt und dies der Agentur anzeigt wird, dass Au pair und Gastfamilie nicht zueinander passen und das Au-pair-Verhältnis nicht weitergeführt werden kann , ohne dass Verstöße seitens Gasteltern gegen die allgemeinen Au-pair-Regeln, wie sie in den überlassenen Merkblättern festgelegt sind, vorliegen.

7)  Die Absätze 5 und 6 gelten jedoch nicht für von der Gastfamilie selbst gesuchte Au pairs, für welche die Agentur lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko bei der Gastfamilie.

8)  Die Agentur begleitet das Au pair und die Gastfamilie während der gesamten Vertragsdauer mit der Agentur und ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung.

9)  Bezüglich der vom Au pair bzw. der Familie gemachten Angaben und des Antrittstermins verpflichtet sich die Au-pair-Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von der Familie gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung.

10)  Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Au-pair-Agentur keine Haftung.

11)  Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur sowie Institutionen  weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen), soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung erfolgt.

12)  Wir bestätigen mit unserer Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag, dass wir mit obigen Regelungen einverstanden sind, unsere Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass wir die beigefügten Au-pair-Regeln laut Merkblatt kennen und einhalten.

13)  Die oben genanten Bestimmungen gelten für alle weitere Au-pair-Vorschläge, ohne dass es im einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.

14) Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Berlin.

Alle Beträge sind in € und verstehen sich inklusive der gültigen MwSt.

 
Geschäftsbedingungen / Au-Pairs /Au-Pairs ins Ausland

1. Die Agentur Au-pair-berlin (APB), Wartburgstr. 52, 10823 Berlin verlangt von den Au-pairs, die ins Ausland reisen, eine Bearbeitungsgebühr.
Alle Beträge sind in € und verstehen sich inklusive der gültigen MwSt.

2. Die Vermittlungstätigkeit seitens der APB beginnt erst bei Überweisung oder Bar Zahlung der Aufnahmegebühr und Erteilung einer Einzugsermächtigung. Bei Einreichung der Unterlagen werden 30,- fällig. Die Aufnahmegebühr wird auf die Vermittlungsgebühr angerechnet. Die Vermittlungsgebühr richtig sich nach den jeweiligen Ländern (siehe Bewerbungsunterlagen). Diese wir fällig bei Zusage der Partneragentur und deren Familie. Der Anspruch der APB Vermittlungsgebühr entfällt nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wird.

3. Die Vermittlung, insbesondere die Betreuung erfolgt ausschließlich durch Partneragenturen im Ausland. Für das Zustandekommen des Au-Pair Vertrags ist die jeweilige Partneragentur zuständig. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Agentur.

4. Die Kündigungsfrist für zwischen Gastfamilie und Au-Pair beträgt 14 Tage. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist seitens des Au-Pairs wird eine Gebühr von 100,- € fällig and die APB. Bei schwerwiegenden Gründen kann das Au-pair Verhältnis sofort gelöst werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen unter Angaben von Gründen.
 
5. Die APB kann keinerlei Haftung und Garantie für das Au-Pair sowie für die Gastfamilie übernehmen. Sie berücksichtigt jedoch die Wünsche beider Parteien zu deren bestmöglicher Vermittlung. Gerichtsstand ist Berlin

 

Berlin, 01.10.2006
(Fassung vom 15.05.07)

 

 

 

 

 

 

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